Details
Referenz | 22.037.003/Bauland |
Adresse | Mattenweg 13 4704 Niederbipp |
Etagen | 3 |
Zimmer | 7.5 |
Grundstücksfläche | 700 m2 |
Kaufpreis | CHF 360'500.– |
Verfügbar ab | 1. Dezember 2025 |
Eigenschaften
Beschreibung
Bauland zu verkaufen – Ruhige Lage in Niederbipp
Verwirklichen Sie Ihren Traum vom Eigenheim in einem idyllischen EFH-Quartier!
Details zum Grundstück
Lage: Ruhige Wohnlage in Niederbipp
Grundstücksgröße: ca. 700 m², davon 576 m² in der Wohnzone W2 (zweigeschossige Bebauung möglich)
Preis: CHF 515.- pro m²
Besonderheiten:
Das Bauland wird in Kombination mit der bestehenden Altliegenschaft verkauft. Individuelle Vereinbarungen bezüglich Näherbaurecht, Grenzbaurecht und Grenzverlauf sind möglich und können im Detail besprochen werden. Die Grundstückgrenze wir mit den künftigen Nachbarn individuell festgelegt.
Nutzen Sie diese Gelegenheit und gestalten Sie Ihr zukünftiges Zuhause in einer begehrten, familienfreundlichen Umgebung.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder eine Besichtigung vor Ort!
Ablauf
Das Exposé vermittelt Ihnen einen ersten Eindruck; das grosszügige Bauland und wird Sie bei einer Besichtigung überzeugen. Als ernsthafter und solventer Interessent sind Sie herzlich eingeladen, mit uns Kontakt aufzunehmen und einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Interesse geweckt?
Wenn das Objekt Ihr Interesse geweckt hat und in Ihrem finanziellen Rahmen liegt, vereinbaren Sie mit uns einen Besichtigungstermin.
Reservierung
Wenn Sie das Objekt besichtigt haben und es erwerben möchten, klären Sie die Finanzierung konkret mit uns oder Ihrer Bank ab. Sobald Sie uns die unterzeichnete Reservationsvereinbarung mit einer Finanzierungsbestätigung zugestellt und die Reservationszahlung von CHF 20’000.00 geleistet haben, wird ein Notar beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf zu erstellen.
Die Reservationszahlung wird nicht verzinst, sondern vollumfänglich als Anzahlung beim Kauf angerechnet.
Kauf
Nach Ausstellung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens Ihrer Bank kann der Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet werden.
Vertragskosten und Handänderungssteuer
Die Gebühren und Auslagen für die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrages, die Handänderung und den grundbuchamtlichen Vollzug sowie eine allfällige Handänderungssteuer gehen zu Lasten der Käuferpartei.
Eine allfällige Grundstückgewinnsteuer geht zu Lasten der Verkäuferpartei.
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Ansprechpartner
Schweizer Partner AGSeidenhofweg 5
4653 Obergösgen Nicole Kappeler